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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §1 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2002/02/0049 E 19. Oktober 2004 RS 1Stammrechtssatz
Der bloße "Verdacht", der Aufgeforderte habe ein Fahrzeug in alkoholisiertem Zustand gelenkt, reicht aus (Hinweis E 10.9.2004, 2004/02/0276). Dies gilt auch hinsichtlich des Lenkens auf einer Straße "mit öffentlichem Verkehr" (vgl. § 1 Abs. 1 StVO), sodass auch in dieser Hinsicht ein "Verdacht" genügt.
Schlagworte
Alkotest VoraussetzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2007020286.X01Im RIS seit
02.11.2007