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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BWG 1993 §70 Abs4;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Auftrag nach § 24 Abs. 3 WAG iVm § 70 Abs. 4 BWG - Die Beschwerdeführer bekämpfen einen an die Erstbeschwerdeführerin, einen Wertpapierdienstleister, ergangenen Auftrag, zwei neue Geschäftsleiter namhaft zu machen, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen (Spruchpunkt 1), bestimmte Unterlagen über diese Geschäftsleiter beizubringen (Spruchpunkt 2) sowie nachzuweisen, "dass die bestehende, dem Interesse einer soliden und umsichtigen Führung der Erstbeschwerdeführerin (AG) widersprechende Einflussnahme durch den Zweitbeschwerdeführer als Mehrheitsgesellschafter nicht fortbestehen kann" (Spruchpunkt 3). Dass aufsichtsbehördliche Maßnahmen beim betroffenen Unternehmen Kosten verursachen, ist für sich allein und ohne nähere Konkretisierung kein Grund für die Annahme eines unverhältnismäßigen Nachteils.
Schlagworte
Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung BegründungspflichtUnverhältnismäßiger NachteilEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:AW2007170019.A04Im RIS seit
30.01.2008Zuletzt aktualisiert am
26.01.2009