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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Da sich der Fremde erst mit der Ablehnung bzw Zustellung des Ablehnungsbeschlusses der Beschwerde gegen die Abweisung des Asylantrages durch den VwGH unrechtmäßig in Österreich aufhält(Hinweis E 16. Jänner 2007, 2004/18/0021), liegt die Tatbestandsvoraussetzung für eine Ausweisung gemäß § 33 Abs. 1 FrG 1997 dann nicht vor, wenn sich der Fremde zum Zeitpunkt der Erlassung des Ausweisungsbescheides noch rechtmäßig im Bundesgebiet aufhielt.
Schlagworte
Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenBesondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2004180346.X01Im RIS seit
26.11.2007Zuletzt aktualisiert am
23.02.2010