RS Vwgh 2007/10/16 2004/18/0288

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Veröffentlicht am 16.10.2007
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Index

20/02 Familienrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

EheG §23;
FrG 1997 §36 Abs1;
FrG 1997 §36 Abs2 Z9;

Rechtssatz

Die Nichtigerklärung einer Ehe gemäß § 23 Ehegesetz stellt keine Voraussetzung für die Feststellung des Bestehens einer Scheinehe dar und spricht das Unterbleiben einer solchen Nichtigerklärung nicht gegen die Beurteilung einer solchen Ehe.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2004180288.X02

Im RIS seit

07.11.2007

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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