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20/02 FamilienrechtNorm
EheG §23;Rechtssatz
Die Nichtigerklärung einer Ehe gemäß § 23 Ehegesetz stellt keine Voraussetzung für die Feststellung des Bestehens einer Scheinehe dar und spricht das Unterbleiben einer solchen Nichtigerklärung nicht gegen die Beurteilung einer solchen Ehe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2004180288.X02Im RIS seit
07.11.2007Zuletzt aktualisiert am
19.08.2013