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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BWG 1993 §70 Abs4;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Auftrag nach § 24 Abs. 3 WAG iVm § 70 Abs. 4 BWG - Die Beschwerdeführer bekämpfen einen an die Erstbeschwerdeführerin, einen Wertpapierdienstleister, ergangenen Auftrag, zwei neue Geschäftsleiter namhaft zu machen, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen (Spruchpunkt 1), bestimmte Unterlagen über diese Geschäftsleiter beizubringen (Spruchpunkt 2) sowie nachzuweisen, "dass die bestehende, dem Interesse einer soliden und umsichtigen Führung der Erstbeschwerdeführerin (AG) widersprechende Einflussnahme durch den Zweitbeschwerdeführer als Mehrheitsgesellschafter nicht fortbestehen kann" (Spruchpunkt 3). Wenn die Schädigung des good wills der Erstbeschwerdeführerin ins Treffen geführt wird und der Verlust des Kundenvertrauens beklagt wird, ist darauf hinzuweisen, dass damit nur regelmäßig mit dem Einsatz der vom Gesetzgeber vorgesehenen Aufsichtsmittel verbundene Folgen geltend gemacht werden, die ohne nähere Spezifizierung und ohne besondere Umstände des Einzelfalles nicht die Annahme eines unverhältnismäßigen Nachteils begründen können.
Schlagworte
Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung BegründungspflichtUnverhältnismäßiger NachteilEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:AW2007170019.A05Im RIS seit
30.01.2008Zuletzt aktualisiert am
26.01.2009