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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BWG 1993 §70 Abs4;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Auftrag nach § 24 Abs. 3 WAG iVm § 70 Abs. 4 BWG - Die Beschwerdeführer bekämpfen einen an die Erstbeschwerdeführerin, einen Wertpapierdienstleister, ergangenen Auftrag, zwei neue Geschäftsleiter namhaft zu machen, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen (Spruchpunkt 1), bestimmte Unterlagen über diese Geschäftsleiter beizubringen (Spruchpunkt 2) sowie nachzuweisen, "dass die bestehende, dem Interesse einer soliden und umsichtigen Führung der Erstbeschwerdeführerin (AG) widersprechende Einflussnahme durch den Zweitbeschwerdeführer als Mehrheitsgesellschafter nicht fortbestehen kann" (Spruchpunkt 3). Der ins Treffen geführte Imageschaden auf Grund des Umstandes, dass potenziellen Neukunden erklärt werden müsste, dass das Unternehmen auf Grund eines Verbotes der Finanzmarktaufsicht nicht tätig werden dürfe, führt nicht zur Annahme eines überwiegenden Nachteils für die Erstbeschwerdeführerin, zumal mit dem gegenständlichen Bescheid die Namhaftmachung zweier neuer Geschäftsleiter aufgetragen wurde, sodass die Dauer des ins Treffen geführten Nachteils von der Gestion der Erstbeschwerdeführerin selbst abhängt.
Schlagworte
Unverhältnismäßiger NachteilEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:AW2007170019.A03Im RIS seit
30.01.2008Zuletzt aktualisiert am
26.01.2009