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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4;Rechtssatz
Ein Vorbringen im Rahmen der Beschwerdepunkte mit dem Hinweis auf eine Ermessensüberschreitung lässt nicht erkennen, welche gesetzliche Bestimmungen von der Behörde - gegebenenfalls unter Handhabung von Ermessen - unrichtig angewendet worden sein sollen, weshalb mit diesem Vorbringen kein subjektives Recht geltend gemacht wird, in dem der Bf nach dem Inhalt des bescheidmäßigen Abspruches verletzt sein könnte (Hinweis B 20. April 2006, 2006/18/0014).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung AnfechtungserklärungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2007180655.X01Im RIS seit
11.02.2008