RS Vwgh 2007/10/16 2007/18/0655

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.10.2007
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §34 Abs1;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Ein Vorbringen im Rahmen der Beschwerdepunkte mit dem Hinweis auf eine Ermessensüberschreitung lässt nicht erkennen, welche gesetzliche Bestimmungen von der Behörde - gegebenenfalls unter Handhabung von Ermessen - unrichtig angewendet worden sein sollen, weshalb mit diesem Vorbringen kein subjektives Recht geltend gemacht wird, in dem der Bf nach dem Inhalt des bescheidmäßigen Abspruches verletzt sein könnte (Hinweis B 20. April 2006, 2006/18/0014).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2007180655.X01

Im RIS seit

11.02.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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