RS Vwgh 2007/10/17 2006/13/0014

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.10.2007
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
37/01 Geldrecht Währungsrecht
37/02 Kreditwesen

Norm

BAO §22;
BWG 1993;

Rechtssatz

Im vorliegenden Fall läge ein Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes hinsichtlich der Vereinbarung zwischen der abgabepflichtigen GmbH, einem Kreditinstitut, und der X-GmbH in der Umgehung von Bestimmungen des BWG und damit außerhalb abgabenrechtlicher Erwägungen. Unter diesem Aspekt kommt aber § 22 BAO, der voraussetzt, dass die betreffende Vertragsgestaltung der Minderung oder Umgehung der Abgabenpflicht dient (vgl. das hg. Erkenntnis vom 5. April 1989, 85/13/0086; siehe auch das hg. Erkenntnis vom 10. Dezember 1991, 91/14/0154), nicht zum Tragen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006130014.X01

Im RIS seit

27.11.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten