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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1294;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 93/05/0137 E 23. Jänner 1996 RS 3Stammrechtssatz
Die in § 76 Abs 2 zweiter Satz AVG 1990 vorgesehene Heranziehung des Beteiligten setzt voraus, daß ein kausaler Zusammenhang zwischen dem schuldhaften Verhalten des Beteiligten und der mit Kosten verbundenen Amtshandlung bestand und die einzelnen Verfahrenshandlungen, welche die Kosten verursacht haben, zur Feststellung des maßgebenden Sachverhalts erforderlich waren (Hinweis E 29.7.1992, 91/12/0036).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006070163.X03Im RIS seit
26.11.2007Zuletzt aktualisiert am
06.10.2011