RS Vwgh 2007/10/17 2006/07/0163

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Veröffentlicht am 17.10.2007
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §1294;
AVG §76 Abs2 zweiter Satz;
AVG §77 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/05/0137 E 23. Jänner 1996 RS 3

Stammrechtssatz

Die in § 76 Abs 2 zweiter Satz AVG 1990 vorgesehene Heranziehung des Beteiligten setzt voraus, daß ein kausaler Zusammenhang zwischen dem schuldhaften Verhalten des Beteiligten und der mit Kosten verbundenen Amtshandlung bestand und die einzelnen Verfahrenshandlungen, welche die Kosten verursacht haben, zur Feststellung des maßgebenden Sachverhalts erforderlich waren (Hinweis E 29.7.1992, 91/12/0036).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006070163.X03

Im RIS seit

26.11.2007

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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