RS Vwgh 2007/10/17 2006/07/0007

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.10.2007
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
VStG §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/03/0011 E 24. Februar 1993 RS 2

Stammrechtssatz

Eine allgemein gehaltene Behauptung oder ein bloßes Leugnen reicht für eine Glaubhaftmachung nicht aus.

Schlagworte

Allgemeinfreie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006070007.X06

Im RIS seit

14.11.2007

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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