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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1294;Rechtssatz
Voraussetzung für die Auferlegung von Kommissionsgebühren nach §§ 77 Abs 1 iVm 76 Abs 2 zweiter Satz AVG ist neben der Beteiligtenstellung des mit der Tragung der Gebühren zu Belastenden die schuldhafte Verursachung der Amtshandlung durch diesen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006070163.X01Im RIS seit
26.11.2007Zuletzt aktualisiert am
06.10.2011