RS Vwgh 2007/10/17 2006/13/0069

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.10.2007
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §27 Abs1 Z1;
KStG 1988 §8 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/14/0221 E 3. Juli 1991 VwSlg 6617 F/1991 RS 1

Stammrechtssatz

Verdeckte Gewinnausschüttungen sind Vorteile, die eine Gesellschaft ihren Gesellschaftern aus ihrem Vermögen in einer nicht als Gewinnausschüttung erkennbaren Form außer der Dividende oder sonstigen offenen Gewinnverteilung, gleichviel unter welcher Bezeichnung gewährt, die sie anderen Personen, die nicht ihre Gesellschafter sind, nicht oder nicht unter den gleichen günstigen Bedingungen zugestehen würde (Hinweis Hofstätter-Reichel, Kommentar zur Einkommensteuer, § 27 EStG 1972, Textziffer 18).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006130069.X01

Im RIS seit

27.11.2007

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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