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E6JNorm
62003CJ0320 Kommission / Österreich;Rechtssatz
Im Urteil vom 15. November 2005, C-320/03 (Kommission gegen Österreich), hat der EuGH ausgesprochen, dass ein Übergangszeitraum von nur zwei Monaten bei einem sektoralen Fahrverbot nicht zulässig ist, weil sich die Wirtschaftsteilnehmer nicht in zumutbarer Weise darauf einstellen können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006070007.X01Im RIS seit
14.11.2007Zuletzt aktualisiert am
16.12.2013