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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
DurchschnittssatzV Gewinnermittlung 1997/II/107;Rechtssatz
Die Durchschnittssätze im Rahmen der Vollpauschalierung zur Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft sind auf die regelmäßig in den Betrieben anfallenden Rechtsgeschäfte, also auf die laufenden Einkünfte abgestellt und können infolgedessen außerhalb des regelmäßigen Geschäftsablaufes stehende Vorgänge, z. B. die Veräußerung eines Betriebes, nicht berücksichtigen (Hinweis E 20. Dezember 1982, 1266/80). Außerordentliche Erträge sind neben den Durchschnittssätzen gesondert zu erfassen (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, § 21 Tz 2.3, und Hofstätter/Reichel, III B, § 17 Tz 4.2).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006140053.X03Im RIS seit
29.11.2007Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013