RS Vwgh 2007/10/18 2006/14/0053

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Veröffentlicht am 18.10.2007
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

DurchschnittssatzV Gewinnermittlung 1997/II/107;
EStG 1988 §17;
EStG 1988 §21;

Rechtssatz

Die Durchschnittssätze im Rahmen der Vollpauschalierung zur Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft sind auf die regelmäßig in den Betrieben anfallenden Rechtsgeschäfte, also auf die laufenden Einkünfte abgestellt und können infolgedessen außerhalb des regelmäßigen Geschäftsablaufes stehende Vorgänge, z. B. die Veräußerung eines Betriebes, nicht berücksichtigen (Hinweis E 20. Dezember 1982, 1266/80). Außerordentliche Erträge sind neben den Durchschnittssätzen gesondert zu erfassen (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, § 21 Tz 2.3, und Hofstätter/Reichel, III B, § 17 Tz 4.2).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006140053.X03

Im RIS seit

29.11.2007

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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