RS Vwgh 2007/10/18 2006/14/0053

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Veröffentlicht am 18.10.2007
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §3 Abs1 Z6;

Rechtssatz

Als Leistende im Sinne der Befreiungsbestimmung des § 3 Abs 1 Z 6 EStG 1988 kommen nur Körperschaften des öffentlichen Rechts in Betracht (Hinweis E 17. September 1997, 95/13/0034, zur hinsichtlich des Erfordernisses der "öffentlichen Mittel" vergleichbaren Bestimmung des § 3 Abs. 1 Z 3 lit. a EStG 1988) und nicht beispielsweise auch Unternehmungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, auch wenn sie im Eigentum öffentlichrechtlicher Körperschaften stehen oder aus öffentlichen Mitteln dotiert werden (Hinweis Hofstätter/Reichel, EStG III A, § 3 Tz 6.1).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006140053.X02

Im RIS seit

29.11.2007

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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