Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2006/14/0014 E 16. November 2006 RS 1Stammrechtssatz
Es ist Aufgabe der Abgabenbehörden, die von ihnen verfügte Wiederaufnahme durch unmissverständliche Hinweise darauf zu begründen, welche Tatsachen und Beweismittel auf welche Weise neu hervorgekommen sind (Hinweis E 30. September 1987, 87/13/0006).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2002140104.X01Im RIS seit
06.12.2007