RS Vwgh 2007/10/18 2003/14/0087

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Veröffentlicht am 18.10.2007
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs4;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2003/14/0088

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/13/0029 E 22. März 2006 RS 2 (hier nur erster Satz)

Stammrechtssatz

Das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel ist allein aus der Sicht des von der zuständigen Behörde (der abgabenfestsetzenden Stelle) geführten konkreten Verfahrens zu beurteilen. Das "Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismittel" im Sinne des § 303 Abs. 4 BAO bezieht sich damit auf den Wissensstand des jeweiligen Veranlagungsjahres (vgl. hiezu beispielsweise die hg. Erkenntnisse vom 23. April 1998, 95/15/0108, vom 20. Jänner 2000, 95/15/0039, vom 22. März 2000, 99/13/0253, und vom 29. Mai 2001, 97/14/0036).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2003140087.X01

Im RIS seit

14.11.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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