Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Ein Befundbericht ist kein Gutachten, damit wird einem Gutachten nicht auf gleicher Ebene entgegen getreten.
Schlagworte
Anforderung an ein Gutachten Vorliegen eines Gutachtens Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006120083.X04Im RIS seit
04.12.2007