RS Vwgh 2007/10/23 2006/12/0083

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.10.2007
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §52;

Rechtssatz

Ein Befundbericht ist kein Gutachten, damit wird einem Gutachten nicht auf gleicher Ebene entgegen getreten.

Schlagworte

Anforderung an ein Gutachten Vorliegen eines Gutachtens Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006120083.X04

Im RIS seit

04.12.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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