RS Vwgh 2007/10/23 2004/12/0163

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Veröffentlicht am 23.10.2007
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
72/01 Hochschulorganisation

Norm

BDG 1979 §178 Abs1 idF 2001/I/087;
BDG 1979 Anl1 Z21.4 idF 1999/I/132;
UniversitätsG 2002 §103 Abs3;
UOG 1975 §36 Abs3 impl;
UOG 1993 §28 Abs5 impl;

Rechtssatz

Für die wissenschaftlichen Leistungen eines Universitätsassistenten darf keinesfalls eine im Allgemeinen einer Habilitation entsprechende Leistung gefordert werden; rein formal kann bei der Prüfung der wissenschaftlichen Leistungen jedoch auf die nunmehr im § 103 Abs. 3 Universitätsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 120/2002 (früher im § 36 Abs. 3 UOG 1975) für die Habilitation geltenden Kriterien - nämlich a) methodisch einwandfreie Durchführung, b) neue wissenschaftliche Ergebnisse, c) wissenschaftliche Beherrschung und Fähigkeit zur Förderung des Faches - zurückgegriffen werden (vgl. zuletzt das unter Hinweis auf § 28 Abs. 5 UOG 1993 ergangene hg. Erkenntnis vom 5. Juli 2006, Zl. 2002/12/0211, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2004120163.X02

Im RIS seit

11.02.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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