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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §178 Abs1 idF 2001/I/087;Rechtssatz
Für die wissenschaftlichen Leistungen eines Universitätsassistenten darf keinesfalls eine im Allgemeinen einer Habilitation entsprechende Leistung gefordert werden; rein formal kann bei der Prüfung der wissenschaftlichen Leistungen jedoch auf die nunmehr im § 103 Abs. 3 Universitätsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 120/2002 (früher im § 36 Abs. 3 UOG 1975) für die Habilitation geltenden Kriterien - nämlich a) methodisch einwandfreie Durchführung, b) neue wissenschaftliche Ergebnisse, c) wissenschaftliche Beherrschung und Fähigkeit zur Förderung des Faches - zurückgegriffen werden (vgl. zuletzt das unter Hinweis auf § 28 Abs. 5 UOG 1993 ergangene hg. Erkenntnis vom 5. Juli 2006, Zl. 2002/12/0211, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2004120163.X02Im RIS seit
11.02.2008