RS Vwgh 2007/10/24 2007/21/0370

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Veröffentlicht am 24.10.2007
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §58 Abs2;
AVG §60;
FrPolG 2005 §12 Abs4;
FrPolG 2005 §76;
FrPolG 2005 §77 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

In einem Verfahren betreffend Schubhaft haben Zweifel an der Minderjährigkeit des Fremden die Behörde zur Aufnahme entsprechender Ermittlungen gemäß § 12 Abs. 4 FrPolG 2005 zu veranlassen, die letztlich, nach Darlegung der dafür maßgeblichen Erwägungen im Rahmen der Beweiswürdigung, in eindeutige Feststellungen zum präsumtiven Alter des Fremden zu münden haben.

Schlagworte

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelBesondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2007210370.X03

Im RIS seit

29.11.2007

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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