RS Vwgh 2007/11/8 2006/19/0341

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.11.2007
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/01/0529 E 30. April 1997 RS 1 (hier nur erster Satz)

Stammrechtssatz

Die wirtschaftliche Benachteiligung einer ethnischen oder sozialen Gruppe, die den Angehörigen dieser Gruppe jegliche Existenzgrundlage entzieht, kann grundsätzlich asylrelevant sein. Ergibt sich, daß die angestammte Einwohnerschaft einer gesamten Region ihrer Existenzgrundlage beraubt wird und sich dagegen wendende Widerstandsbewegungen politisch verfolgt werden, so ist von der Behörde zu prüfen, ob für die davon betroffenen Mitglieder dieser Minderheit andere Möglichkeiten zur Erhaltung der Lebensgrundlage bestehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006190341.X01

Im RIS seit

12.12.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten