RS Vwgh 2007/11/12 AW 2007/04/0037

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.11.2007
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
97 Öffentliches Auftragswesen

Norm

BVergG 2006;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Abweisung von Anträgen nach dem Bundesvergabegesetz 2006 - Mit Spruchpunkt I. und II. des angefochtenen Bescheides wurden die Anträge der Beschwerdeführerin auf Nichtigerklärung der Entscheidung des mitbeteiligten Auftraggebers in einem Vergabeverfahren, das Angebot der Beschwerdeführerin auszuscheiden, und der damit verbundene Antrag auf Ersatz der Pauschalgebühr abgewiesen. Die zu Spruchpunkt I. und II. ergangenen abweisenden Entscheidungen sind einem Vollzug im Sinne des § 30 Abs. 2 VwGG nicht zugänglich, weil dem Beschwerdeführer durch die aufschiebende Wirkung keine bessere Rechtsposition eingeräumt werden kann als jene, die er vor Erlassung des angefochtenen Bescheides besessen hat (vgl. dazu Mayer, B-VG, Anmerkung B.II.1. und F.II.2. zu § 30 VwGG).

Schlagworte

Vollzug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:AW2007040037.A01

Im RIS seit

30.01.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten