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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BVergG 2006;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Abweisung von Anträgen nach dem Bundesvergabegesetz 2006 - Mit Spruchpunkt I. und II. des angefochtenen Bescheides wurden die Anträge der Beschwerdeführerin auf Nichtigerklärung der Entscheidung des mitbeteiligten Auftraggebers in einem Vergabeverfahren, das Angebot der Beschwerdeführerin auszuscheiden, und der damit verbundene Antrag auf Ersatz der Pauschalgebühr abgewiesen. Die zu Spruchpunkt I. und II. ergangenen abweisenden Entscheidungen sind einem Vollzug im Sinne des § 30 Abs. 2 VwGG nicht zugänglich, weil dem Beschwerdeführer durch die aufschiebende Wirkung keine bessere Rechtsposition eingeräumt werden kann als jene, die er vor Erlassung des angefochtenen Bescheides besessen hat (vgl. dazu Mayer, B-VG, Anmerkung B.II.1. und F.II.2. zu § 30 VwGG).
Schlagworte
VollzugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:AW2007040037.A01Im RIS seit
30.01.2008