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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 2005 §13;Rechtssatz
Der Umstand, dass dem Fremden eine vorläufige Aufenthaltsberechtigung nach asylrechtlichen Bestimmungen zukommt bzw. dass sein Asylverfahren noch anhängig ist, stellt keinen Mangel seines Antrags auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2007180521.X01Im RIS seit
07.02.2008