RS Vwgh 2007/11/13 2007/18/0521

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Veröffentlicht am 13.11.2007
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §13;
NAG 2005 §1 Abs2 Z1;
NAG 2005 §8;

Rechtssatz

Der Umstand, dass dem Fremden eine vorläufige Aufenthaltsberechtigung nach asylrechtlichen Bestimmungen zukommt bzw. dass sein Asylverfahren noch anhängig ist, stellt keinen Mangel seines Antrags auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2007180521.X01

Im RIS seit

07.02.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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