RS Vwgh 2007/11/13 2007/18/0751

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Veröffentlicht am 13.11.2007
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

NAG 2005 §21 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Wenn die Niederlassungsbehörde den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß § 21 Abs. 1 NAG 2005 abgewiesen hat, besteht allein deswegen noch kein vollstreckbarer Titel zur Außerlandschaffung des Fremden, sondern müsste dazu eine Ausweisung oder ein Aufenthaltsverbot erlassen werden.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2007180751.X03

Im RIS seit

18.12.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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