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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
NAG 2005 §21 Abs1;Rechtssatz
Wenn die Niederlassungsbehörde den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß § 21 Abs. 1 NAG 2005 abgewiesen hat, besteht allein deswegen noch kein vollstreckbarer Titel zur Außerlandschaffung des Fremden, sondern müsste dazu eine Ausweisung oder ein Aufenthaltsverbot erlassen werden.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2007180751.X03Im RIS seit
18.12.2007