RS Vwgh 2007/11/14 2005/04/0165

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.11.2007
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Index

16/02 Rundfunk

Norm

ORF-G 2001 §13 Abs9;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2005/04/0151 E 26. Juli 2007 RS 4

Stammrechtssatz

Lässt ein Radiomoderator im Rahmen einer Radiosendung das öffentlich-rechtliche Fernsehen, weil in diesem ein interessanter Film gezeigt wird, "hoch leben", so stellt dies zweifelsfrei den Fall des unzulässigen Bewerbens eines Fernsehprogramms des ORF in seinem Hörfunkprogramm im Sinne des § 13 Abs. 9 ORF-G dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005040165.X04

Im RIS seit

06.12.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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