Index
16/02 RundfunkNorm
ORF-G 2001 §13 Abs9;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2005/04/0151 E 26. Juli 2007 RS 4Stammrechtssatz
Lässt ein Radiomoderator im Rahmen einer Radiosendung das öffentlich-rechtliche Fernsehen, weil in diesem ein interessanter Film gezeigt wird, "hoch leben", so stellt dies zweifelsfrei den Fall des unzulässigen Bewerbens eines Fernsehprogramms des ORF in seinem Hörfunkprogramm im Sinne des § 13 Abs. 9 ORF-G dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005040165.X04Im RIS seit
06.12.2007