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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 1997 §6 Z3;Rechtssatz
Ohne Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann über die - als verspätet anzusehende - Berufung des Asylwerbers nicht inhaltlich abgesprochen werden (Hinweis E 3. September 1998, 97/06/0023). Somit ist der der Berufung durch Aufhebung des erstinstanzlichen Bescheides gemäß § 66 Abs. 2 AVG stattgebende angefochtene Bescheid mit Rechtswidrigkeit seines Inhaltes behaftet.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2007200672.X02Im RIS seit
27.12.2007Zuletzt aktualisiert am
21.11.2009