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16/02 RundfunkNorm
ORF-G 2001 §13 Abs1;Rechtssatz
Völlig neutrale und informierende Hinweise sind per se nicht als Werbung zu qualifizieren (Hinweis VfGH E 8. Oktober 2003, B 1540/02, VfSlg 17006, unter Bezug auf § 13 Abs. 1 ORF-G 2001). Maßgeblich für die Qualifikation als "Werbung" iSd ORF-G 2001 ist
vielmehr, ob die betreffende Äußerung "mit dem Ziel ... zu
fördern" gesendet wird. In welchen Fällen einer bestimmten Äußerung dieses spezifische "Ziel zur Förderung" unterstellt werden muss, ist eine Frage der Auslegung des Gesetzes.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005040167.X04Im RIS seit
06.12.2007Zuletzt aktualisiert am
17.10.2011