RS Vwgh 2007/11/14 2004/20/0485

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Veröffentlicht am 14.11.2007
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §7;
AVG §58 Abs2;
AVG §60;
VwGG §42 Abs2 Z3 litb;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2004/20/0215 E 14. November 2007 RS 1

Stammrechtssatz

Ausführungen dazu, dass zwar der Gesichtspunkt eines mangelnden Grundwissens zum christlichen Glauben tatsächlich für das Vorliegen einer sogenannten "Scheinkonversion" sprechen kann, aber um zu einer schlüssigen Gesamtbeurteilung zu kommen, hätte es einer näheren Befragung des Asylwerbers zu seinen religiösen Aktivitäten und einer konkreteren Auseinandersetzung mit den Angaben der dazu einvernommenen Zeugen bedurft.

Schlagworte

Begründung Begründungsmangel Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2004200485.X02

Im RIS seit

05.12.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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