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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 1997 §7;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2004/20/0215 E 14. November 2007 RS 1Stammrechtssatz
Ausführungen dazu, dass zwar der Gesichtspunkt eines mangelnden Grundwissens zum christlichen Glauben tatsächlich für das Vorliegen einer sogenannten "Scheinkonversion" sprechen kann, aber um zu einer schlüssigen Gesamtbeurteilung zu kommen, hätte es einer näheren Befragung des Asylwerbers zu seinen religiösen Aktivitäten und einer konkreteren Auseinandersetzung mit den Angaben der dazu einvernommenen Zeugen bedurft.
Schlagworte
Begründung Begründungsmangel Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2004200485.X02Im RIS seit
05.12.2007