Ausführungen dazu, dass zwar der Gesichtspunkt eines mangelnden Grundwissens zum christlichen Glauben tatsächlich für das Vorliegen einer sogenannten "Scheinkonversion" sprechen kann, aber um zu einer schlüssigen Gesamtbeurteilung zu kommen, hätte es einer näheren Befragung des Asylwerbers zu seinen religiösen Aktivitäten und einer konkreteren Auseinandersetzung mit den Angaben der dazu einvernommenen Zeugen bedurft.