RS VwGH Erkenntnis 2007/11/14 2004/20/0215

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Veröffentlicht am 14.11.2007
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Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass zwar der Gesichtspunkt eines mangelnden Grundwissens zum christlichen Glauben tatsächlich für das Vorliegen einer sogenannten "Scheinkonversion" sprechen kann, aber um zu einer schlüssigen Gesamtbeurteilung zu kommen, hätte es einer näheren Befragung des Asylwerbers zu seinen religiösen Aktivitäten und einer konkreteren Auseinandersetzung mit den Angaben der dazu einvernommenen Zeugen bedurft.

Schlagworte
Begründung Begründungsmangel Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Besondere Rechtsgebiete
Im RIS seit
05.12.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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