RS Vwgh 2007/11/15 2006/07/0113

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.11.2007
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;

Rechtssatz

Die Zulässigkeit des Feststellungsbescheides als notwendiges Mittel zweckentsprechender Rechtsverteidigung ist insbesondere dann zu bejahen, wenn sich Parteien im Falle, als sie die Rechtslage ungeklärt lassen, der Gefahr einer Bestrafung aussetzen (Hinweis VfSlg 4563/1963; VfSlg 6392/71 und VfSlg 9105/1981; E 17. September 1996, 94/05/0054).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006070113.X03

Im RIS seit

06.12.2007

Zuletzt aktualisiert am

03.04.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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