Index
91/01 FernmeldewesenNorm
TKG 2003 §82 Abs2 idF 2004/I/178;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2007/03/0013 2007/03/0011Rechtssatz
Die Befreiung von der Entrichtung von Gebühren, die sich nach § 82 Abs 2 letzter Satz TKG 2003 auf die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen bezieht, kommt auch im Fall der Änderung einer derartigen Bewilligung zum Tragen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2007030010.X06Im RIS seit
12.12.2007Zuletzt aktualisiert am
30.03.2011