RS Vwgh 2007/11/15 2006/12/0190

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Veröffentlicht am 15.11.2007
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §2;
BDG 1979 §8;

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof hat unter dem Blickwinkel des Beschwerdefalles keine Bedenken gegen die unterschiedliche Behandlung der Fälle der Überstellung einerseits und der erstmaligen Ernennung andererseits (unter Festsetzung des Vorrückungsstichtages).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006120190.X02

Im RIS seit

07.01.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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