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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §2;Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof hat unter dem Blickwinkel des Beschwerdefalles keine Bedenken gegen die unterschiedliche Behandlung der Fälle der Überstellung einerseits und der erstmaligen Ernennung andererseits (unter Festsetzung des Vorrückungsstichtages).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006120190.X02Im RIS seit
07.01.2008