RS Vwgh 2007/11/15 2007/12/0073

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Veröffentlicht am 15.11.2007
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §58 Abs2;
AVG §59 Abs1;
AVG §60;

Rechtssatz

Für den Bescheidcharakter einer Erledigung ist es nicht wesentlich, ob die Erledigung eine (abgesonderte) Begründung enthält.

Schlagworte

Spruch und Begründung Bescheidcharakter Bescheidbegriff

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2007120073.X02

Im RIS seit

07.01.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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