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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13a;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 96/02/0143 E 2. August 1996 RS 1 (hier ohne den Klammerausdruck am Ende)Stammrechtssatz
Die Manuduktionspflicht umfaßt Rechtshandlungen außerhalb des vor der Behörde geführten Verfahrens von vornherein nicht (hier: in einem Verfahren betreffend Schubhaftbeschwerde besteht keine Anleitungspflicht hinsichtlich des selbständig zu führenden Verfahrens zur Frage der Unzulässigkeit der Abschiebung in einen bestimmten Staat gem § 54 Abs 1 FrG 1993).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2007120050.X03Im RIS seit
04.01.2008