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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §73 Abs2 idF 1998/I/158;Rechtssatz
Einem Schreiben, in dem lediglich um "Mitteilung des Sachstandes" ersucht wird, nicht aber der Übergang einer (behauptetermaßen) ursprünglich der erstinstanzlichen Dienstbehörde zugekommenen Zuständigkeit zur Erlassung eines Bescheides auf die belangte Behörde beantragt wird, fehlt es an der in § 27 Abs. 1 VwGG umschriebenen Vorausetzung, wonach die belangte Behörde entweder durch Berufung oder im Wege eines Antrages auf Übergang der Entscheidungspflicht angerufen worden ist.
Schlagworte
Parteistellung Parteienantrag Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Diverses Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2007120149.X01Im RIS seit
14.04.2008