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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 94/05/0362 B 23. Jänner 1996 RS 3(hier: nur erster Satz)Stammrechtssatz
Ist für ein Bauwerk, dessen Abbruch von einem Nachbarn gem § 113 Abs 2 Z 3 lit a NÖ BauO 1976 beantragt worden war, eine baubehördliche Bewilligung erteilt worden, kommt eine Erlassung des beantragten baupolizeilichen Auftrages nicht in Betracht. Dem Nachbarn steht es nunmehr frei, die ihm zukommenden Rechte im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens auszuschöpfen (Hinweis E 3.5.1983, 82/05/0162). Daher kommt es auf die Rechtskraft des Bewilligungsbescheides nicht an.
Schlagworte
Baurecht Baubefehl Polizeibefehl baupolizeilicher AuftragBaubewilligung BauRallg6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006050013.X03Im RIS seit
20.12.2007Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009