Index
L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2006/05/0199 2006/05/0198Rechtssatz
Es ist nicht in jedem Fall notwendig, gleichzeitig mit der Einwendung, eine Betriebstype sei in der Widmungskategorie nicht zulässig, eine ausdrückliche Behauptung über damit verbundene Immissionsbelastungen aufzustellen, um eine baurechtlich relevante Einwendung in Bezug auf Immissionen erstattet zu haben. Dies kann sich im Einzelfall nämlich auch aus dem Gesamtbild der Einwendungen insbesondere vor dem Hintergrund der anzuwendenden Rechtslage oder der Besonderheit des geplanten Bauvorhabens ergeben.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006050197.X03Im RIS seit
27.12.2007Zuletzt aktualisiert am
24.09.2014