RS Vwgh 2007/11/20 2007/11/0157

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Veröffentlicht am 20.11.2007
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

AKG 1992 §77 Abs1;
VwGG §34 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Da die Frage der Wirksamkeit der Enthebung als Direktor der Kammer für Arbeiter und Angestellte durch Vorstandsbeschluss für die arbeitsrechtlichen Ansprüche des betroffenen Direktors von Bedeutung sein kann, ist sein rechtliches Interesse an der Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Abberufungsbescheides auch nicht etwa dadurch weggefallen, dass er mittlerweile auf Grund des Disziplinarerkenntnisses der Disziplinarkommission der Kammer für Arbeiter und Angestellte entlassen wurde und damit aufgehört hat, Arbeitnehmer iSd § 77 Abs. 1 AKG 1992 zu sein.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejahtIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2007110157.X04

Im RIS seit

21.12.2007

Zuletzt aktualisiert am

31.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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