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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
FSG 1997 §24 Abs1 Z1;Rechtssatz
Sowohl die Entziehung der Lenkberechtigung, als auch die Verhängung eines Lenkverbotes nach § 32 FSG 1997, als auch die Aberkennung nach § 30 FSG 1997, "bis zur Beibringung eines amtsärztlichen Gutachtens" über die gesundheitliche Eignung widerspricht § 25 Abs. 2 FSG 1997, demzufolge die Entziehungsdauer wegen Fehlens der gesundheitlichen Eignung für die Dauer der Nichteignung festzusetzen ist.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2007110127.X01Im RIS seit
07.02.2008Zuletzt aktualisiert am
31.03.2011