RS Vwgh 2007/11/20 2006/05/0238

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Veröffentlicht am 20.11.2007
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Index

L70705 Theater Veranstaltung Salzburg
L70715 Spielapparate Salzburg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VeranstaltungsG Slbg 1997 §21 Abs2;
VStG §39 Abs1;

Rechtssatz

Für die Qualifikation eines Spielapparates als Geldspielapparat ist entscheidend, dass die Auslösung der Spielfunktion durch die Zurverfügungstellung eines bestimmten Geldbetrages erfolgt (vgl. das hg. Erkenntnis vom 6. August 1996, Zl. 95/17/0621).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006050238.X03

Im RIS seit

20.12.2007

Zuletzt aktualisiert am

24.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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