RS Vwgh 2007/11/20 2006/05/0238

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Veröffentlicht am 20.11.2007
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Index

L70705 Theater Veranstaltung Salzburg
L70715 Spielapparate Salzburg
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art140 Abs1;
B-VG Art15 Abs1;
B-VG Art2;
VeranstaltungsG Slbg 1997 §21 Abs1 litb;
VeranstaltungsG Slbg 1997 §32 Abs1 litj;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/02/0060 E 29. September 1993 RS 4(hier: erster und zweiter Satz)

Stammrechtssatz

Der Bf hegt verfassungsrechtliche Bedenken, weil in zwei Bundesländern die Möglichkeit des sogenannten kleinen Glücksspieles bestehe, in anderen Bundesländern nicht. Es liegt aber im Wesen der Landeskompetenz, daß die Regelungen von Bundesland zu Bundesland verschieden sein können. Der VwGH sieht keinen Anlaß für die vom Bf begehrte Antragstellung nach Art 140 Abs 1 B-VG, dies auch nicht im Zusammenhang mit einer angeblichen Verfassungswidrigkeit des für den Bf unverständlichen § 29a lit b Krnt VeranstaltungsG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006050238.X05

Im RIS seit

20.12.2007

Zuletzt aktualisiert am

24.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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