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L70705 Theater Veranstaltung SalzburgNorm
B-VG Art140 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 93/02/0060 E 29. September 1993 RS 4(hier: erster und zweiter Satz)Stammrechtssatz
Der Bf hegt verfassungsrechtliche Bedenken, weil in zwei Bundesländern die Möglichkeit des sogenannten kleinen Glücksspieles bestehe, in anderen Bundesländern nicht. Es liegt aber im Wesen der Landeskompetenz, daß die Regelungen von Bundesland zu Bundesland verschieden sein können. Der VwGH sieht keinen Anlaß für die vom Bf begehrte Antragstellung nach Art 140 Abs 1 B-VG, dies auch nicht im Zusammenhang mit einer angeblichen Verfassungswidrigkeit des für den Bf unverständlichen § 29a lit b Krnt VeranstaltungsG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006050238.X05Im RIS seit
20.12.2007Zuletzt aktualisiert am
24.08.2009