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L70705 Theater Veranstaltung SalzburgNorm
VeranstaltungsG Slbg 1997 §26 Abs3;Rechtssatz
Für die Anordnung einer Beschlagnahme genügt der bloße Verdacht, dass eine bestimmte Norm, deren Übertretung mit Verfall sanktioniert ist, übertreten wurde (vgl. hiezu das hg. Erkenntnis vom 17. März 2006, Zl. 2004/05/0127).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006050238.X01Im RIS seit
20.12.2007Zuletzt aktualisiert am
24.08.2009