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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
FSG 1997 §24 Abs1 Z1;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass die Prognose der Behörde, der Bf, der wegen Raubes zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt wurde, wobei 14 Monate unter Setzung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurden, werde seine Verkehrszuverlässigkeit erst nach 17 Monaten nach der Tat wiedererlangen, sich als verfehlt erweist (Hinweis E 20. September 2001, 2001/11/0119; E 22. Februar 2007, 2005/11/0190).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2007110153.X02Im RIS seit
07.02.2008Zuletzt aktualisiert am
10.11.2011