RS Vwgh 2007/11/20 2007/11/0153

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.11.2007
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
24/01 Strafgesetzbuch
90/02 Führerscheingesetz

Norm

FSG 1997 §24 Abs1 Z1;
FSG 1997 §25 Abs3;
FSG 1997 §7 Abs3 Z10;
StGB §142 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass die Prognose der Behörde, der Bf, der wegen Raubes zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt wurde, wobei 14 Monate unter Setzung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurden, werde seine Verkehrszuverlässigkeit erst nach 17 Monaten nach der Tat wiedererlangen, sich als verfehlt erweist (Hinweis E 20. September 2001, 2001/11/0119; E 22. Februar 2007, 2005/11/0190).

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2007110153.X02

Im RIS seit

07.02.2008

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten