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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §198 Abs2;Rechtssatz
Auch soweit mit einer Berufungsentscheidung über eine Berufung gegen einen Abgabenbescheid sachlich abgesprochen wird, kommt einer solchen Berufungsentscheidung, gleichgültig, ob sie die mit dem angefochtenen Bescheid festgesetzte Abgabe bestätigt, erhöht oder vermindert, der Charakter eines Abgabenbescheides zu. Demnach muss auch eine Berufungsentscheidung alle Merkmale eines Abgabenbescheides tragen (Stoll, BAO, 2073).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2004160031.X05Im RIS seit
07.02.2008Zuletzt aktualisiert am
30.09.2008