RS Vwgh 2007/11/20 2004/16/0031

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Veröffentlicht am 20.11.2007
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §198 Abs2;
BAO §289;

Rechtssatz

Auch soweit mit einer Berufungsentscheidung über eine Berufung gegen einen Abgabenbescheid sachlich abgesprochen wird, kommt einer solchen Berufungsentscheidung, gleichgültig, ob sie die mit dem angefochtenen Bescheid festgesetzte Abgabe bestätigt, erhöht oder vermindert, der Charakter eines Abgabenbescheides zu. Demnach muss auch eine Berufungsentscheidung alle Merkmale eines Abgabenbescheides tragen (Stoll, BAO, 2073).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2004160031.X05

Im RIS seit

07.02.2008

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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