RS Vwgh 2007/11/21 2006/08/0240

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Veröffentlicht am 21.11.2007
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §15 Abs5;

Rechtssatz

Eine Verlängerung der Rahmenfrist nach § 15 Abs. 5 AlVG erfordert eine krankenversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit nach dem GSVG oder BSVG. Eine lediglich vergleichbare Beschäftigung erfüllt diesen Tatbestand nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006080240.X03

Im RIS seit

27.12.2007

Zuletzt aktualisiert am

04.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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