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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §15 Abs5;Rechtssatz
Eine Verlängerung der Rahmenfrist nach § 15 Abs. 5 AlVG erfordert eine krankenversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit nach dem GSVG oder BSVG. Eine lediglich vergleichbare Beschäftigung erfüllt diesen Tatbestand nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006080240.X03Im RIS seit
27.12.2007Zuletzt aktualisiert am
04.11.2011