Index
62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §15 Abs1 Z1;Rechtssatz
Es kommt nicht darauf an, wie das vorliegende Dienstverhältnis nach österreichischen Rechtsvorschriften zu beurteilen wäre, sondern ob es einem bzw. welchem Sozialversicherungssystem es unterlegen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006080240.X02Im RIS seit
27.12.2007Zuletzt aktualisiert am
04.11.2011