RS Vwgh 2007/11/21 2006/08/0240

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.11.2007
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §15 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Es kommt nicht darauf an, wie das vorliegende Dienstverhältnis nach österreichischen Rechtsvorschriften zu beurteilen wäre, sondern ob es einem bzw. welchem Sozialversicherungssystem es unterlegen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006080240.X02

Im RIS seit

27.12.2007

Zuletzt aktualisiert am

04.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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