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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
DBAbk Spanien 1967 Art19;Rechtssatz
Die Aufteilung einer Ruhegehaltszahlung nach dem Rechtsgrund des Anspruchserwerbes ist den Bestimmungen der Art. 19 und 20 des DBA-Spanien zu entnehmen, räumt Art. 20 Abs. 1 des DBA-Spanien doch ein Besteuerungsrecht des (früheren) Tätigkeits- und Auszahlungsstaates nur für solche Ruhegehälter ein, die für in Ausübung öffentlicher Funktionen erbrachte Dienste gezahlt werden. Die Teilnahme eines Arbeitnehmers, der seine Dienste verschiedenen Arbeitgebern erbracht hat, an einem einzigen Pensionssystem ist nicht ungewöhnlich und kann zur Aufteilung des in diesem Pensionssystem erworbenen Pensionsanspruches in Teile führen, die verschiedenen Bestimmungen eines Doppelbesteuerungsabkommens unterliegen (vgl. auch Lang, Article 19(2): The Complexity of the OECD Model Can Be Reduced, in: Bulletin for International Taxation, 2007, 17ff, insb. 19f, und Kolb/Lang/Loukota/Waldburger/Waters/Wolff, Employment Income Under Tax Treaty Law - Case Studies, in SWI 2002, 522ff, insb. 526f).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2007130087.X01Im RIS seit
03.01.2008Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013