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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AlVG 1977 §56 Abs3;Rechtssatz
Ausführungen zum Vorliegen eines entgegen der Beschlussfassung des Ausschusses für Leistungsangelegenheiten gemäß § 56 Abs. 3 und 8 AlVG ausgefertigten Bescheides. Beruht der erlassene Bescheid entgegen § 56 Abs. 3 AlVG nicht auf einem Beschluss des Ausschusses für Leistungsangelegenheiten, dann kann er diesem nicht zugerechnet werden; er wurde daher von einer unzuständigen Behörde erlassen (vgl. die ausführliche Darstellung der Rechtsprechung zu diesem Fragenkreis im Erkenntnis vom 21. Juni 2000, Zl. 98/08/0351).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006080251.X01Im RIS seit
07.02.2008