RS Vwgh 2007/11/21 2006/08/0251

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Veröffentlicht am 21.11.2007
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §56 Abs3;
AlVG 1977 §56 Abs8;
AlVG 1977 §58;
VwGG §42 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Ausführungen zum Vorliegen eines entgegen der Beschlussfassung des Ausschusses für Leistungsangelegenheiten gemäß § 56 Abs. 3 und 8 AlVG ausgefertigten Bescheides. Beruht der erlassene Bescheid entgegen § 56 Abs. 3 AlVG nicht auf einem Beschluss des Ausschusses für Leistungsangelegenheiten, dann kann er diesem nicht zugerechnet werden; er wurde daher von einer unzuständigen Behörde erlassen (vgl. die ausführliche Darstellung der Rechtsprechung zu diesem Fragenkreis im Erkenntnis vom 21. Juni 2000, Zl. 98/08/0351).

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006080251.X01

Im RIS seit

07.02.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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