RS Vwgh 2007/11/27 2006/06/0262

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.11.2007
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Index

10/10 Datenschutz

Norm

DSG 2000 §51;

Rechtssatz

Der Betroffenen kommt ein subjektiv-öffentliches Recht auf eine Tätigkeit nach § 51 DSG 2000 durch die Datenschutzkommission nicht zu; es bleibt ihr unbenommen, selbst Strafanzeige zu erstatten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006060262.X05

Im RIS seit

17.01.2008

Zuletzt aktualisiert am

24.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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