Index
L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauG Vlbg 2001 §8;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass von den projektgemäß (fallweise) zu erwartenden Personenansammlungen im Freien nach 22.00 Uhr im Zuge der Parkplatzbenützung aus Anlass des Besuches von (öffentlich zugänglichen) Gebetsräumen in Bezug auf Grundstücke des Nachbarn keine "das ortsübliche Ausmaß übersteigende Belästigung" (oder gar eine Gefährdung) im Sinne des § 8 Vlbg BauG 2001 zu erwarten ist, ohne dass es einer exakteren Erfassung der gegebenen Lärmbelastungen insbesondere in der Nacht (gegen 22.00 Uhr) bedürfte. (Die projektgegenständliche Liegenschaft ist als Baumischgebiet gewidmet.)
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006060293.X02Im RIS seit
17.01.2008Zuletzt aktualisiert am
30.03.2011